Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), hat jedoch eine beschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der KG. Im Gegensatz zu dem Komplementär, der die volle persönliche Haftung für die Verbindlichkeiten trägt, haftet der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage.
Der Kommanditist ist in der Regel auf finanzieller Ebene am Unternehmen beteiligt und bringt Kapital in die KG ein. Dafür erhält er Gewinnanteile, die im Gesellschaftsvertrag festgelegt sind. Die aktive Mitarbeit in der Geschäftsführung ist dem Kommanditisten meist untersagt, um die Haftungsbeschränkung nicht zu gefährden. Er wird daher als stille Gesellschafter bezeichnet.
Der Kommanditist hat jedoch ein Informationsrecht über die Geschäftstätigkeit der KG und kann sich regelmäßig über den Stand und die Entwicklung des Unternehmens informieren. Er hat allerdings kein Mitspracherecht und kann nicht in die operativen Entscheidungen eingreifen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag vereinbart.
Ein Kommanditist kann eine natürliche Person oder eine juristische Person, wie beispielsweise eine GmbH, sein. Die Beteiligung eines Kommanditisten wird oft genutzt, um das Kapital einer Gesellschaft zu erhöhen, ohne dass der Gesellschafter volles Haftungsrisiko eingehen möchte.
Die Rechte und Pflichten eines Kommanditisten sind im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt.
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